Leistungserklärungen nach DIN EN 1090
Leistungserklärungen bis 19.02.2021:
Freistellungserklärung
Der Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Bauleistungen soll sicherstellen, dass alle Steuerpflichtigen in der Baubranche ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und so unlauterer Wettbewerb abgebaut wird.
Liegt dem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung vor, ist der Auftraggeber von dieser Verpflichtung freigestellt.Unsere aktuell gültige Freistellungsbescheinigung finden Sie hier.